01
Überweisung vom behandelnden Arzt
Ihr behandelnder Arzt oder Hausarzt stellt Ihnen eine Überweisung aus. Mit der Ausstellung dieser Zuweisung bin ich als Ihr Therapeut berechtigt, mit Ihnen gemeinsam an Ihrem Thema zu arbeiten.
02
Chefärztliche Bewilligung
Die Bewilligung der Zuweisung geschieht durch die Krankenkasse. Seid geraumer Zeit, wird nur noch von der SVS (Sozialversicherung der Selbständigen) eine Bewilligung eingefordert. Falls sie selbständig sind, haben sie die Möglichkeit selbst zur Kasse zu gehen oder ich erledigen das per Mail beim ersten Kennenlernen.
03
Terminvereinbarung
Ich bitte Sie mit mir telefonisch oder per Mail Kontakt aufzunehmen. Es tut mir leid, falls ich nicht gleich auf Anhieb erreichbar bin, ich melden mich aber so schnell wie möglich bei Ihnen zurück. Falls eine geplante Operation bevorsteht, macht es auch sinn vorab Termine zu vereinbaren, um Zeitnahe nach der Operation mit der Therapie beginne zu können, um keine langen Wartezeiten haben zu müssen.
04
Bezahlung der Therapie
Die Bezahlung kann nach Therapieende Bar oder per Überweisung erfolgen.
05
Einreichung der Rechnung bei Ihrer Krankenkassa
Nach Therapieende schicken Sie die Zahlungsbestätigung, die Rechung und die bestätigte Bewilligung per Post an Ihre Krankenkasse. Mittlerweile bieten die meisten Krankenkasse auch die Möglichkeit an, per App, die oben genannten Blätter zu verschicken.
06
Kostenrückerstattung nach Kassentarif
Mit der Übermittlung an die Kasse, wird ein Teil der Honorarnote rückerstattet. Der genaue Betrag der Rückerstattung, ist bei Interesse, bei der jeweiligen Kasse nachzufragen.
07
Volle Rückerstattung durch etwaige Zusatzversicherungen
Wenn Sie einen Unfall hatten und eine Unfallversicherung besitzen, fragen Sie nach, ob diese den restlichen Betrag (Selbstbehalt) übernimmt.
Ebenso gibt es Zusatzversicherungen, die private Therapien beinhalten und abdecken.